Thema Rechtsanwaltskosten Wie berechnen sich die Kosten einer Rechtsdienstleistung?
Antwort: Die gesetzlichen Grundlagen bildet der RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz). Maßgeblich für die Kosten ist der Streitwert. Dabei gilt die Faustregel: “Je höher, desto teurer.” Auch gilt das strikte Erfolgsprinzip, dass heißt der Verlierer eines Prozesses zahlt alle anfallenden Gerichts-, Rechtsanwalts- und meistens auch Sachverständigenkosten.
Außerhalb eines Prozesses gibt es aber viele individuelle Vereinbarungen wie z.B. – Stundenhonorare – Vereinbarungen mit der Rechtsschutzversicherung – Pauschalen insbesondere bei außerstreitigen Verfahren und der Errichtung von Verträgen, bei denen aber auch Steuern und Barauslagen zu bezahlen sind.